Führerscheinprobleme – Führerscheinverlust wegen Alkohol, Drogen oder Medikamenten    

Ihre Situation:
 

Sie haben den Führerschein aufgrund von Alkohol-, Drogen- oder    Medikamentenkonsum verloren.  

Sie hatten beim Autofahren mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut oder sind mehrfach „ erwischt „ worden.  

Zur Wiedererteilung des Führerscheins erwartet die Straßenverkehrsbehörde eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), die darlegt, dass Sie zu-
künftig nicht mehr unter Alkohol-, Drogen- und/oder Medikamenteneinfluss fahren.  

Sie hatten unter Umständen schon eine „ negative MPU „.  

Sie sind bereit, sich dem Thema Alkohol-, Drogen- und/oder Medikamentenkonsum auseinander zu setzen.

Vorgenannter Text wurde wörtlich aus dem Flyer für die "Beratung und Therapie suchtmittelauffälliger Kraftfahrer"  der Caritas Gummersbach übernommen. 

Für Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an:  Barbara Hanf   Caritas Oberberg e.V. Talstraße 1 51643 Gummersbach Tel. 02261 - 306163 Fax 02261 - 30676 barbara.hanf@caritas-oberberg.de

Informationen des TÜV

Fünf Schritte zurück zum Führerschein  

Wieder in Fahrt kommen


Die MPU ist Ihre Chance, eine neue Fahrerlaubnis zu bekommen - beachten Sie bitte dabei folgende Schritte.

1. Informationen einholen

Informieren Sie sich sofort nach Entziehung oder Beschlagnahme der Fahrerlaubnis, ob eine MPU notwendig wird. Falls ja, dann sollten Sie Ihre vom Gericht verhängte Sperrfrist so zielgerichtet wie möglich nutzen, um Ihre Chance auf ein positives Gutachten zu erhöhen. Möglicherweise können Sie sogar an einem Kurs zur Verkürzung der Sperrfrist teilnehmen. Wir werden Ihnen im Rahmen einer kostenfreien Informationsveranstaltung und/oder einer kostenpflichtigen persönlichen Einzelberatung mit wertvollen Ratschlägen gerne weiterhelfen und Sie beraten und vorbereiten.

2. Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis

Sie beantragen die Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle Ihres Straßenverkehrsamtes. Wenn die Behörde von Ihnen eine MPU verlangt, dann müssen Sie entscheiden, wen Sie mit der Begutachtung Ihrer Fahreignung beauftragen wollen. Sie haben die Wahl: unter Standorte finden Sie alle Begutachtungsstellen der TÜV Rheinland Group. Sie erklären bei der Führerscheinstelle Ihr Einverständnis zur Begutachtung und zur Übersendung der Führerscheinakte an die von Ihnen gewählte Stelle. Spätestens jetzt sollten Sie an einer kostenfreien Informationsveranstaltung und/oder einer persönlichen Einzelberatung in einer unserer Niederlassungen teilnehmen.

3. Terminvereinbarung

Die Führerscheinstelle sendet die Akte an die von Ihnen gewünschte Begutachtungsstelle. Die Untersuchungsstelle bestätigt den Eingang der Akte und bittet Sie, die Untersuchungsgebühr zu überweisen.
Nach Eingang der Gebühr spricht die Begutachtungsstelle einen Termin mit Ihnen ab. Wenn Sie es sehr eilig mit der Begutachtung haben, rufen Sie uns bitte unter 0800 3554 5554 (gebührenfrei) an. Wir werden Ihnen dann einen Vorzugstermin nennen, an dem Sie bar bezahlen können.

4. Begutachtung

Die medizinisch-psychologische Begutachtung wird durchgeführt. Sie erhalten ausreichend Gelegenheit, die Bedenken des Straßenverkehrsamtes auszu-
räumen. Unsere Psychologen und Mediziner sind fair und unvoreingenommen und legen Wert auf eine offene und möglichst entspannte Gesprächs- und Untersuchungsatmosphäre. In der Regel erhalten Sie am Ende der Unter-
suchung eine Rückmeldung über das voraussichtliche Ergebnis. Das Gutachten wird Ihnen in der Regel spätestens nach 10 Arbeitstagen zugeschickt. Gleich- zeitig wird die Führerscheinakte zurück an das Straßenverkehrsamt gesandt.

5. Vorlage des Gutachtens

Sie setzen sich mit der Führerscheinstelle in Verbindung und erhalten im Falle eines positiven Gutachtens Ihren Führerschein zurück.