Führerscheinprobleme –
FührerscheinverlustwegenAlkohol, Drogen oder
Medikamenten
Ihre
Situation:
Sie
haben den Führerschein aufgrund von Alkohol-, Drogen- oder
Medikamentenkonsum verloren.
Sie
hatten beim Autofahren mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut oder sind
mehrfach „ erwischt „ worden.
Zur
Wiedererteilung des Führerscheins erwartet die Straßenverkehrsbehörde eine
Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), die darlegt, dass Sie
zu- künftig nicht mehr unter Alkohol-, Drogen- und/oder Medikamenteneinfluss
fahren.
Sie
hatten unter Umständen schon eine „ negative MPU „.
Sie
sind bereit, sich dem Thema Alkohol-, Drogen- und/oder Medikamentenkonsum
auseinander zu setzen.
Vorgenannter Text wurde wörtlich aus dem Flyer für die "Beratung und
Therapie suchtmittelauffälliger Kraftfahrer" der Caritas Gummersbach übernommen.
Für Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an:
Barbara
Hanf
Caritas Oberberg e.V.
Talstraße 1
51643 Gummersbach
Tel. 02261 - 306163
Fax 02261 - 30676
barbara.hanf@caritas-oberberg.de
Informationen des TÜV
Fünf Schritte zurück
zum Führerschein
Wieder in Fahrt kommen
Die MPU ist Ihre Chance, eine neue Fahrerlaubnis zu bekommen -
beachten Sie bitte dabei folgende Schritte.
1. Informationen
einholen
Informieren
Sie sich sofort nach Entziehung oder Beschlagnahme der Fahrerlaubnis,
ob eine MPU notwendig wird. Falls
ja, dann sollten Sie Ihre vom Gericht verhängte Sperrfrist so zielgerichtet wie
möglich nutzen, um Ihre Chance auf ein positives Gutachten zu erhöhen.
Möglicherweise können Sie sogar an einem Kurs zur Verkürzung der
Sperrfrist teilnehmen. Wir werden Ihnen im Rahmen einer kostenfreien
Informationsveranstaltung und/oder einer kostenpflichtigen persönlichen Einzelberatung
mit wertvollen Ratschlägen gerne weiterhelfen und Sie beraten und vorbereiten.
2. Antrag
auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis
Sie
beantragen die Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle Ihres
Straßenverkehrsamtes. Wenn die Behörde von Ihnen eine MPU verlangt, dann müssen
Sie entscheiden, wen Sie mit der Begutachtung Ihrer Fahreignung beauftragen
wollen. Sie haben die Wahl: unter Standorte finden Sie
alle Begutachtungsstellen der TÜV Rheinland Group. Sie erklären bei der
Führerscheinstelle Ihr Einverständnis zur Begutachtung und zur Übersendung der
Führerscheinakte an die von Ihnen gewählte Stelle. Spätestens jetzt sollten Sie
an einer kostenfreien
Informationsveranstaltung und/oder einer persönlichen Einzelberatung
in einer unserer Niederlassungen teilnehmen.
3. Terminvereinbarung
Die
Führerscheinstelle sendet die Akte an die von Ihnen gewünschte
Begutachtungsstelle. Die Untersuchungsstelle bestätigt den Eingang der Akte und
bittet Sie, die Untersuchungsgebühr zu überweisen.
Nach Eingang der Gebühr spricht die Begutachtungsstelle einen Termin mit Ihnen
ab. Wenn Sie es sehr eilig mit der Begutachtung haben, rufen Sie uns bitte unter
0800 3554 5554 (gebührenfrei) an. Wir werden Ihnen dann einen Vorzugstermin
nennen, an dem Sie bar bezahlen können.
4. Begutachtung
Die
medizinisch-psychologische Begutachtung wird durchgeführt. Sie erhalten
ausreichend Gelegenheit, die Bedenken des Straßenverkehrsamtes auszu- räumen.
Unsere Psychologen und Mediziner sind fair und unvoreingenommen und legen Wert
auf eine offene und möglichst entspannte Gesprächs- und
Untersuchungsatmosphäre. In der Regel erhalten Sie am Ende der Unter- suchung
eine Rückmeldung über das voraussichtliche Ergebnis. Das Gutachten wird Ihnen
in der Regel spätestens nach 10 Arbeitstagen zugeschickt. Gleich- zeitig wird die
Führerscheinakte zurück an das Straßenverkehrsamt gesandt.
5. Vorlage
des Gutachtens
Sie
setzen sich mit der Führerscheinstelle in Verbindung und erhalten im Falle
eines positiven Gutachtens Ihren Führerschein zurück.