Der offizielle Name der ambulanten Suchttherapie lautet „ Medizinische Rehabilitation (Entwöhnungsbehandlung) Abhängigkeitserkrankter „.
Das Ziel dieser Therapie ist die Entwöhnung vom Suchtmittel und die Hinführung zu einem selbst bestimmten Leben.
Voraussetzung ist die qualifizierte und motivierte stationäre oder ambulante Ent-giftung.
Verlauf der ambulanten Therapie:
Die ambulante Therapie umfasst zuerst eine Motivationstherapie mit anschließen-der Entwöhnungstherapie.
Am Anfang der Therapie geht es um das Erkennen der Suchterkrankung und darum, wie die Abstinenz im Alltag aufrechterhalten wird (Motivation).
Im weiteren Verlauf steht die Auseinandersetzung mit der eigenen Person (Ent-wöhnungstherapie). Das flexible, den individuellen Bedürfnissen angepasste Programmermöglicht es den Patienten, seinen bisherigen Lebensstil zu überwinden und sich neue Ziele zu setzen. Die persönlichen Hintergründe für die Entstehung der Abhängigkeitserkrankung werden aufgearbeitet. Dies geschieht in der Gruppen-therapie, mit begleitenden Einzelgesprächen. In der Regel bedeutet das zwei Kontakte in der Woche.
Wenn das persönliche Umfeld bei der Lösung eines Suchtproblems mithilft, hat ein suchtkranker Mensch noch bessere Chancen auf eine dauerhafte Abstinenz. Ge-meinsame Gespräche mit Partnern, Eltern, Kindern und engen Freunden führen dabei zu gegenseitigem Verständnis. Auf Wunsch kann auch der Betrieb mit eingebunden werden.
Zur Zielsetzung einer ambulanten Therapie gehört die Einbindung des Patienten in eine Selbsthilfegruppe und der regelmäßige Besuch eines Arztes (Blutwerte).
Günstige Bedingungen für die ambulante Therapie sind u. a. eine gesicherte Wohnsituation mit stabilem sozialem Umfeld sowie ein vorhandener Arbeitsplatz.
Für die ambulante Therapie ist eine hohe Motivation, Flexibilität und die Bereitschaft zur Abstinenz erforderlich.
Die Behandlungsdauer kann zwischen 12 und 24 Monaten betragen.
Kosten der ambulanten Therapie:
Die Kosten der Motivationstherapie trägt die jeweilige Krankenkasse, nach ärzt-licher Verordnung.
Die Kosten der Entwöhnungstherapie werden von dem Rentenversicherungs-träger, Krankenkasse oder dem Sozialamt übernommen. Mit einer Stellungnahme der Beratungsstelle und eines Arztes kann der Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden.
Stationäre Motivierung: Schnuppertherapie für Unentschlossene Zielgruppen: Patienten und Patientinnen, bei denen eine Suchterkrankung diagnostiziert wurde. Patienten und Patientinnen, für die bereits mehrfach ambulante oder stationäre Entzugsbehandlungen (sog. Entgiftungen) erforderlich waren. Patienten und Patientinnen mit Alkoholproblemen (z.B. familiär, sozial, beruflich), die noch unschlüssig sind, ob sie eine Suchttherapie in Anspruch nehmen wollen. Patienten und Patientinnen mit Alkoholproblemen, die sich über eine für sie geeignete Therapieform (ambulant, stationär oder teilstationär) informieren oder sich bereits gezielt darauf vorbereiten möchten.
Dauer:
In der Regel bis zu vier Wochen
Kostenübernahme:
Übernahme der Kosten für den stationären Aufenthalt durch die gesetzlichen Krankenkassen.
Einweisung:
Die Einweisung zur Stationären Motivierung erfolgt i .d. R. im Anschluss an eine Entgiftung durch den behandelnden Arzt ( Verordnung von Krankenhauspflege: "Zur Stationären Motivierung" ).
Angehörige / Partner:
Sie werden in die Stationäre Motivierung durch regelmäßige Gesprächskontakte mit einbezogen.
Motivierungskonzept: Medizinisch-psychologische Eingangs- und Verlaufs-diagnostik laufende medizinische Betreuung Erstellung der Sucht- und Berufs-anamnese Erstellung der Motivationsanalyse Durchführung von medizinischen, ergotherapeutischen und psychoedukativen Maßnahmen sowie regelmäßige Einzel- und Gruppengespräche zur gezielten Motivationsförderung für eine suchtmittelfreie Lebensgestaltung.
Anschlussbehandlung: Feststellung der Notwendigkeit von möglichen ambulanten, stationären oder teilstationären Sucht-Anschlussbe-handlungen Erstellung eines vorläufigen Therapieplanes Bei Erfordernis: Einleitung einer medizinischen Reha - Maßnahme beim zuständigen Kostenträger ( BfA, LVA, Krankenkasse, Sozialhilfe-träger u. a. ). Weiter-vermittlung in Selbsthilfegruppen oder in ambulante Therapie mit kooperierenden Suchtberatungs- und Behandlungsstellen Ggf. direkte Über-nahme des Patienten in die stationäre oder teilstationäre Entwöhnungsabteilung der Fachklinik.
Die teilstationäre Therapie: Morgens kommen - abends gehen!
Die Patienten, die diese Behandlungsform in Anspruch nehmen, kommen morgens von zu Hause und fahren nach dem therapeutischen Tages-programm wieder heim. Die teilstationäre Behandlung kommt allerdings nur für sehr wenige Patienten in Betracht, da etliche Voraussetzungen ge-geben sein müssen (z.B. Nähe zur Klinik, sehr stabile soziale Beziehungen, tragfähige Abstinenzbereitschaft, günstige Wohn-situation usw.).
Sinn und Zweck der teilstationären Maßnahme ist es vor allem, die bisher in der Behandlung erreichten Veränderungen auch in die gewohnte Umgebung zu über-tragen. So gesehen ist diese Behandlungsform ein "Realitätstraining" und soll auf die spätere Entlassung vorbereiten. Dabei rückt die Wohnung, der Kontakt zur Familie, zu Nachbarn, Bekannten und Arbeitskollegen wieder stärker in den Mittelpunkt. Die Zeiten die zu Hause verbracht werden, sind somit ein wichtiger Teil der Therapie, sie werden mit den Patienten vor- und nach besprochen.
Bei der Entscheidung zur teilstationären Behandlung sollte bedacht werden, dass die Fahrzeit vom Wohnort zur Klinik mit öffentlichen Verkehrs-mitteln oder dem eigenen Kfz maximal eine Stunde nicht überschreitet.
Jede Fachklinik hat ihr eignes ganz spezielles Behandlungsprinzip. Es würde den Rahmen sprengen die Konzepte hier vorzustellen.
Betroffene und Mitbetroffene können sich aber z. B. über die nachstehenen Homepages der Fachklinik - Kurt von Knobbelsdorff - Radevormwald ( Nur für Männer )
Im Anschluss an eine stationäre Entwöhnungsbehandlung kann eine Ambulante Weiterbehandlung durchgeführt werden.
Ziele:
Festigung der Abstinenz - Fortführung der Ziele und Erfolge aus der Ent-wöhnungsbehandlung - Begleitung bei der Umsetzung stationär erabeiteter Therapieziele im Alltag - (Wieder-) Eingliederung in das Erwerbsleben.
Glaube, Gebet, Selbsthilfegruppe = Befreiung von der Alkoholsucht
Vielleicht nicht ganz zu verstehen, aber tatsächlich wahr. Sie glauben das nicht, kommen Sie unsere Gruppe und Sie werden staunen, was alles möglich ist.
Es gibt viele Hilfsangebote, aber kein Patentrezept. Jeder einzelne Betroffene muss für sich ganz alleine entscheiden welchen Weg er gehen will.
An erster Stelle sollte allerdings immer der Gedanke sein:
Ich will wieder ganz gesund werden und abstinent leben.
Nur wenn sich Körper und Geist im Einklang befinden, lassen sich auch die Probleme, die zu bewältigen sind vernünfig und ohne Alkohol lösen.
Wir als Suchtselbsthilfegruppe können den Betroffenen und Mitbetroffenen auf dem weiteren Weg begleiten, aber Entscheidungen können und wollen wir für keinen anderen treffen.
Als ausgebildete Suchkrankenhelfer mit div. Zusatzausbildungen stehen wir Hilfe-suchenden gerne für persönliche Beratungsgespräche zur Verfügung. In unseren Gruppenstunden kann jeder Interssierte erleben, wie zufriedene Abstinenz gelebt wird.